Die Fünf-Jahresfrist zur Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern endete am 11. Juli 2012 – seit 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein. Verantwortlich für den Einbau und die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder ist in Rheinland-Pfalz der Eigentümer. Wie und…