Das neue Baurecht für Kärnten schreibt Rauchmelder für alle Wohnungen, neue Häuser und Büros ab 1. Oktober vor. Für bestehende Häuser gibt es eine Übergangspflicht bis 30. Juni 2013. Die Feuerwehr begrüßt das Gesetz.
Bei neuen Wohnungen führt kein Weg an der Nachrüstung vorbei, mit 1. Oktober sind Rauchmelder Pflicht. Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Michael Tschamer von der Arbeiterkammer gibt Tipps, wo sie genau montiert werden müssen: Rauchwarnmelder sollten in den Wohnräumen und Gängen zentral angebracht werden. Es sei nicht nötig, sie in Küchen oder Badezimmern anzubringen, weil dort die Gefahr von Fehlalarmen zu groß sei.
Vollständiger Artikel: ORF.at
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