Düsseldorf – Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016.
Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden.
Siehe auch: Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
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