Nach einem Bericht des SWR sollen Rauchmelder ab 2013 in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben werden – zunächst allerdings nur in Neubauten. Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen es derzeit noch keine Rauchmelder-Pflicht gibt.
Laut Stuttgarter Nachrichten haben die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD auf ihren jüngsten Sitzungen das entsprechende Vorhaben von Infrastrukturminister Winfried Hermann (Grüne) gebilligt. Das Gesetz soll im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. (Stuttgarter Nachrichten vom 28.11.2012)
Was wird passieren wenn ich die rauchmelder verweigere einzubauen?
leider ist baden württemberg mit der rauchmelderpflicht bei den letzten die diese einführen wollen. der rauchmelder kostet nicht viel. normalerweise sollte jeder darauf aus sein sein leben zu retten in dem er das gerät einbaut. der unterhalt ist weder kompliziert als auch arbeitsaufwendig. die guten geräte melden sich von selbst wenn die batterie zu schwach ist. für die einführung des gesetzes braucht man in baden württemberg bestimmt wieder shr lange wenn es überhaupt zustande kommt.erst wenn wieder irgendwo feuer menschen geschädigt hat kommt das große hallo.
Das finde ich ein Gesetz das wirklich Sinn hat. Aber ich frage mich was versteht man unter Neubauten? Und ab wann müssen Altbauten nachgerüstet werden? Und in welchen Räumen, wie kann ich das erfahren? Entschuldigen Sie wenn ich dumm Frage! Gruss
Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in „Neubauten und umfangreichen Umbauten“ gilt meist mit Bekanntgabe der ensprechenden Gesetzesänderung zur Landesbauordnung. Mit Neubauten sind hier Gebäude bzw. Wohnungen gemeint, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Stichtag ist
die Erteilung der Baugenehmigungder Baubeginn (außer bei Sonderbauten, hier gilt die Erteilung der Baugenehmigung als Stichtag).Beispiel: Die Rauchmelderpflicht in Bayern tritt am 01.01.2013 in Kraft. Für Gebäude, deren Bau vor dem 01.01.2013 begonnen wurde, gilt die Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Wird mit dem Bau erst am 02.01.2013 oder später begonnen, müssen Rauchwarnmelder bereits bei Fertigstellung der Wohnung eingebaut sein.
Rauchwarnmelder müssen (in Deutschland) in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die verschiedenen Übergangsfristen für die jeweiligen Bundesländer finden Sie hier.