In der Plenumssitzung des Bayrischen Landtages vom 29.11.2012 wurde dem „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes“ nach 2. Lesung zugestimmt.
Mit der Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Mitte Dezember) ist damit der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern (voraussichtlich ab dem 01.01.2013) in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.
Siehe auch: Rauchmelderpflicht in Bayern
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